Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die Übereinstimmung ihrer Rechtsvorschriften mit diesem Übereinkommen sicherzustellen und dem Generalsekretär des Europarats die zu diesem Zweck getroffenen Maßnahmen zu notifizieren.