Dieses Protokoll steht weitergehenden Regelungen zwei- oder mehrseitiger, zwischen Vertragsparteien nach Artikel 26 Absatz 3 des Übereinkommens geschlossener Übereinkünfte nicht entgegen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Protokoll steht weitergehenden Regelungen zwei- oder mehrseitiger, zwischen Vertragsparteien nach Artikel 26 Absatz 3 des Übereinkommens geschlossener Übereinkünfte nicht entgegen.