TITEL II
VOLLSTRECKUNG EUROPÄISCHER STRAFURTEILE
ABSCHNITT 1
Allgemeine Bestimmungen
a) Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung
Dieser Titel findet Anwendung auf
a) freiheitsentziehende Sanktionen;
b) Geldstrafen und Geldbußen sowie Einziehungen;
c) Aberkennungen.
