Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN STRASSENTRANSPORT

Die Fahrzeuge müssen ausbruchsicher und so beschaffen sein, daß die Sicherheit der Tiere gewährleistet ist; sie müssen überdies mit einem Dach versehen sein, das einen wirksamen Schutz vor Witterungseinflüssen bietet.