Jede Vertragspartei sorgt dafür, daß die betroffenen Gebietskörperschaften über die Handlungsmöglichkeiten unterrichtet werden, die ihnen auf Grund dieses Übereinkommens zur Verfügung stehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jede Vertragspartei sorgt dafür, daß die betroffenen Gebietskörperschaften über die Handlungsmöglichkeiten unterrichtet werden, die ihnen auf Grund dieses Übereinkommens zur Verfügung stehen.