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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 583/1986

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung

Staaten der Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkunde

Griechenland 24. Juli 1986

Spanien 24. Juli 1986

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben die Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt:

GRIECHENLAND:

„Jedoch bringen wir nach Art. 167 Buchstabe a des Übereinkommens einen Vorbehalt lediglich in bezug auf Arzneimittel an.''

SPANIEN:

„Nach Art. 167 Absatz 2 Buchstabe a sind europäische Patente, soweit sie Schutz für chemische Erzeugnisse als solche oder Arzneimittel als solche gewähren, in Spanien unwirksam.''

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 583/1986 · Stammfassung

Fassungen ab: 30.10.1986

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 583/1986

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