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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 31/2003

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 22/2003) hinterlegt:

Staaten Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Ungarn 28. Oktober 2002

Rumänien 12. Dezember 2002

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 31/2003 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.03.2003

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 31/2003

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