Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Türkei am 16. August 2000 ihre Beitrittsurkunde zur Akte zur Revision von Artikel 63 des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl. Nr. 591/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 105/1997) hinterlegt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. III Nr. 6/2002
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 6/2002 · Stammfassung
Fassungen ab: 16.01.2002
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. III Nr. 6/2002 ↗
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