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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 5/2002

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Türkei am 16. August 2000 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 63/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 62/1998) hinterlegt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 5/2002 · Stammfassung

Fassungen ab: 16.01.2002

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 5/2002

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