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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 37/1990

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 583/1986) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Dänemark 30. Oktober 1989

Liechtenstein 21. Jänner 1980

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde hat Dänemark auf Grund des Art. 168 des Übereinkommens erklärt, daß dieses Übereinkommen, diese Ordnung und diese Protokolle auf die Färöer Inseln und Grönland keine Anwendung finden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 37/1990 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.01.1990

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 37/1990

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