Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel 20 lit. a zweiter Satz des Abkommens erhält folgende Fassung:

„Endigt dieses Abkommen für eine Vertragspartei gemäß Artikel 34 oder 35ter, so scheidet das auf Vorschlag dieser Vertragspartei ernannte Mitglied aus dem Direktorium aus.“