Artikel 30 lit. a des Abkommens erhält folgende Fassung:
„a) , Artikel 23bis und Artikel 26 lit. a können durch Beschluß der Organisation geändert werden.“
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel 30 lit. a des Abkommens erhält folgende Fassung:
„a) , Artikel 23bis und Artikel 26 lit. a können durch Beschluß der Organisation geändert werden.“