Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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BERATENDE VERSAMMLUNG

Der Generalsekretär des Europarates übermittelt der Beratenden Versammlung die Schlußfolgerungen des Sachverständigenausschusses. Die Beratende Versammlung teilt dem Ministerkomitee ihre Ansicht über diese Schlussfolgerungen mit.