Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL XVI

Ratifizierung

1. Dieses Abkommen und das beigefügte Finanzierungsprotokoll unterliegen der Ratifizierung.

2. Die Ratifikationsurkunden sind beim Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur zu hinterlegen.