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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 242/2013

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12.07.1974

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Dänisch, Deutsch, Französisch, Niederländisch, Schwedisch

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Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. III Nr. 241/2013

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Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2. Die dänische, niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

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(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 23/2018)

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 31 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

Folgende weitere Staaten haben das Protokoll ratifiziert oder sind diesem beigetreten:

Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz.

Ferner haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden nach dem 1. Juli 2009 hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Tschechische Republik

13. Oktober 2010

Vereinigtes Königreich

25. September 2012

Vereinigte Königreich

Das Vereinigte Königreich hat am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Art. 18 des Protokolls angebracht:

„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Art. 18 vorgesehenen Privilegien.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 242/2013 · Stammfassungkundgemacht am 05.09.2013

Fassungen ab: 01.07.2009

Erfasste Bestimmungen: Anl. 1

Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre

BGBl. III Nr. 242/2013