Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Direktionsausschuß ist für alle Fragen zuständig, die den Zweck der Agentur im Rahmen der sich aus den nachstehenden Bestimmungen und aus anderen in Betracht kommenden Ratsbeschlüssen ergebenden Bedingungen betreffen.