KAPITEL VI
ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
Aufbau
Die Bank hat einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten sowie alle weiteren für erforderlich erachteten leitenden und sonstigen Bediensteten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL VI
ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
Aufbau
Die Bank hat einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten sowie alle weiteren für erforderlich erachteten leitenden und sonstigen Bediensteten.