Die Kooperationsprogramme können in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den in dem betreffenden Bereich tätigen internationalen Organisationen durchgeführt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Kooperationsprogramme können in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den in dem betreffenden Bereich tätigen internationalen Organisationen durchgeführt werden.