Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander

§ 4. Durch die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro in dem in § 2 zweiter Satz festgelegten Ausmaß erfahren die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung.