. Der Emittent darf die Anleihebedingungen anläßlich der Umstellung dergestalt ändern, daß der Anspruch auf die Ausgabe von Urkunden, die auf Euro lauten, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Emittent darf die Anleihebedingungen anläßlich der Umstellung dergestalt ändern, daß der Anspruch auf die Ausgabe von Urkunden, die auf Euro lauten, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.