Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

1. hinsichtlich des die Bundesministerin für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres,

2. hinsichtlich des die Bundesministerin für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft,

3. hinsichtlich des und 2 die Bundesministerin für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,

4. hinsichtlich , , und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

5. hinsichtlich des die Bundesministerin für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

6. hinsichtlich , soweit die Übermittlung von Daten vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen an die AMA betroffen ist, die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, im Übrigen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,

im Übrigen die Bundesministerin für Gesundheit betraut.