Der Ausgangszollsatz für die schrittweise Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif nach ist für jede Ware der von der Republik Finnland am 1. Januar 1994 tatsächlich angewandte Zollsatz.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Ausgangszollsatz für die schrittweise Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif nach ist für jede Ware der von der Republik Finnland am 1. Januar 1994 tatsächlich angewandte Zollsatz.