Der Anteil des Königreichs Norwegen an der Finanzierung des Finanzierungsmechanismus nach des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wird vom Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften getragen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Anteil des Königreichs Norwegen an der Finanzierung des Finanzierungsmechanismus nach des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wird vom Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften getragen.