KAPITEL 3
FISCHEREI
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
(1) Sofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften dieser Akte auf den Fischereisektor Anwendung.
(2) Die und 149 finden auf Fischereierzeugnisse Anwendung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL 3
FISCHEREI
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
(1) Sofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften dieser Akte auf den Fischereisektor Anwendung.
(2) Die und 149 finden auf Fischereierzeugnisse Anwendung.