Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Königreich Norwegen kann während eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Beitritt weiterhin gegenüber nichtnorwegischen Staatsangehörigen Beschränkungen hinsichtlich des Eigentums an norwegischen Fischereifahrzeugen anwenden.