Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die neuen Mitgliedstaaten teilen der Kommission nach des Euratom-Vertrags binnen drei Monaten nach dem Beitritt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit, die im Hoheitsgebiet dieser Staaten den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen sicherstellen sollen.