FÜNFTER TEIL
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DIESER AKTE
TITEL I
EINSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN
Das Europäische Parlament tritt binnen einem Monat nach dem Beitritt zusammen. Es nimmt die infolge des Beitritts erforderlichen Anpassungen seiner Geschäftsordnung vor.
