Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anhang 2

Indikative Verpflichtungsermächtigungen für Ziel Nr. 6

MIO ECU zu Preisen von 1995

(Anm.: Liste nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Hierzu gehören - zusätzlich zu den Mittelzuweisungen für die Ziele Nrn. 3, 4 und 5a - gegebenenfalls Verpflichtungsermächtigungen für Pilotprojekte, innovative Maßnahmen, Untersuchungen und Gemeinschaftsinitiativen nach und Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates.