Sonstige Einkünfte
. Die und 31 gelten für Veräußerungsvorgänge nach dem 31. Dezember 1988.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1.1.1989 ()
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sonstige Einkünfte
. Die und 31 gelten für Veräußerungsvorgänge nach dem 31. Dezember 1988.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1.1.1989 ()