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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anmeldung des Arbeitnehmers

. Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Verwendung eines amtlichen Vordruckes und unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekanntzugeben:

– Name,

– Sozialversicherungsnummer,

– Wohnsitz.

Wurde für den Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen.