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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verrechnung von Kinderabsetzbeträgen, Abgeltungs- und Erstattungsbeträgen

. Kinderabsetzbeträge gemäß und Erstattungsbeträge gemäß und sind insgesamt mit 25% zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer und mit 75% zu Lasten des Aufkommens an Lohnsteuer zu verrechnen.

Beachte: Bezugszeitraum:

ab 1.1.2016 (Veranlagungsjahr 2016) vgl.