Verrechnung von Kinderabsetzbeträgen, Abgeltungs- und Erstattungsbeträgen
. Kinderabsetzbeträge gemäß und Erstattungsbeträge gemäß und sind insgesamt mit 25% zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer und mit 75% zu Lasten des Aufkommens an Lohnsteuer zu verrechnen.
Beachte: Bezugszeitraum:
ab 1.1.2016 (Veranlagungsjahr 2016) vgl.
