Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Einkommensteuergesetz 1988

(Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den und 20, BGBl. Nr. 400/1988)

Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:

1.- 2a. (Anm.: betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988)

3. Es sind anzuwenden

a) Z 1 auf Erwerbe,

b) Z 2 auf Ausfuhrumsätze,

die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1) vorgenommen bzw. erbracht werden.

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1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.