Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Duldungs- und Mitwirkungspflichten

. Zur Überprüfung der Einhaltung der in diesem Abschnitt geregelten Vorgaben gelten die in genannten Verpflichtungen auch für von Erstankäufern, Labors oder Milcherzeugern eingeschaltete Dritte und im Fall des vollständigen oder teilweisen Übergangs des Betriebs auch für den Rechtsnachfolger.