Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. ABSCHNITT

Gemeinsame Bestimmungen

Zustellung der Abrechnung über die gesamten Herstellungskosten

. Die Zustellung der Abrechnung über die gesamten Herstellungskosten () kann rechtswirksam an die Adresse des Miet-, Nutzungsgegenstandes oder Wohnungseigentumsobjektes bewirkt werden, falls der Mieter, sonstige Nutzungsberechtigte oder Wohnungseigentümer keine andere Adresse bekanntgegeben hat oder keine Zustelladresse vereinbart wurde.