Fixpreis
. Bei Anwendung des § 15a WGG ist abweichend von ein Fixpreis nach den Grundsätzen der §§ 7a und 7b der Gebarungsrichtlinienverordnung zu berechnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fixpreis
. Bei Anwendung des § 15a WGG ist abweichend von ein Fixpreis nach den Grundsätzen der §§ 7a und 7b der Gebarungsrichtlinienverordnung zu berechnen.