Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückzahlung von Beiträgen

. Der Betrag, von dem die Absetzung für Abschreibung gemäß vorzunehmen ist, umfaßt auch Beträge, für die Eigenmittelersatzdarlehen oder andere Finanzierungshilfen aus öffentlichen Mitteln zur Aufbringung der neben dem Entgelt zu leistenden Beträge gewährt wurden.