Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. ABSCHNITT

Preis

Preisbildung

. Der Berechnung des Preises gemäß sind zugrunde zu legen:

1. die gesamten Herstellungskosten ( bis 4) und

2. ein Betrag zur Bildung einer Rücklage, höchstens jedoch im Ausmaß von 2 vH der Kosten gemäß Z 1.