Die im Rahmen der Anwendung von dieses Abkommens tätigen österreichischen Vertretungsbehörden werden dem Außenministerium der Republik Slowenien alle drei Monate über die Durchführung dieses Abkommens berichten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im Rahmen der Anwendung von dieses Abkommens tätigen österreichischen Vertretungsbehörden werden dem Außenministerium der Republik Slowenien alle drei Monate über die Durchführung dieses Abkommens berichten.