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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 17/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung von Gerät und Versorgungsgütern, die den Vereinten Nationen im Rahmen der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) zur Verfügung gestellt wurden, im Wert von insgesamt 166 000 Euro an die Vereinten Nationen.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 17/2014 · Stammfassungkundgemacht am 12.03.2014

Fassungen ab: 13.03.2014

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

BGBl. I Nr. 17/2014