. Die durch dieses Bundesgesetz veranlaßten Rechtsvorgänge, Amtshandlungen, amtlichen Ausfertigungen, Eingaben, Protokolle, Urkunden und Zeugnisse unterliegen keiner öffentlichen Abgabe.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die durch dieses Bundesgesetz veranlaßten Rechtsvorgänge, Amtshandlungen, amtlichen Ausfertigungen, Eingaben, Protokolle, Urkunden und Zeugnisse unterliegen keiner öffentlichen Abgabe.