Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung der Preisindizes

. Die Bundesanstalt hat bei der Berechnung der Importpreisindizes die gemäß und 2 erhobenen Daten sowie die Daten der Außenhandelsstatistik gemäß HStG 1995 heranzuziehen. Soweit aus anderen preisstatistischen Erhebungen geeignete Daten zur Berechnung der Importpreisindizes vorliegen, hat die Bundesanstalt auch diese heranzuziehen.