Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anordnung zur Erstellung von Preisindizes

. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 2152/2019, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1197/2020 und der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 Preiserhebungen durchzuführen und Indizes der

1. Großhandelspreise,

2. Baupreise,

3. Baukosten,

4. Preise für Ausrüstungsgüter,

5. Erzeugerpreise für den Produzierenden Bereich und

6. Erzeugerpreise von Dienstleistungen

zu erstellen.