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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 387/1995

. Der Bund leistet im Rahmen der ersten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität für die Jahre 1994 bis 1996

1. zum Globalen Umwelt Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) als Treuhänder verwaltet, einen Beitrag in Höhe von insgesamt 231,51 Millionen Schilling und zusätzlich

2. zu einem österreichischen Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds, der im Rahmen einer zwischen Bund und Internationaler Bank für Wiederaufbau und Entwicklung als Treuhänder dieses Fonds abzuschließenden Kooperationsvereinbarung einzurichten ist, bis zu insgesamt 4,5 Millionen Sonderziehungsrechte.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 387/1995 · Stammfassung

Fassungen ab: 10.06.1995

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. Nr. 387/1995

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