Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 zwei Notarstellen mit dem Amtssitz in Gratkorn, eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Kalsdorf bei Graz und eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Unterpremstätten errichtet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 55/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 55/2007 · Stammfassungkundgemacht am 07.03.2007
Fassungen ab: 08.03.2007
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
Errichtung weiterer Notarstellen im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz
BGBl. II Nr. 55/2007 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
