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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 55/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 zwei Notarstellen mit dem Amtssitz in Gratkorn, eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Kalsdorf bei Graz und eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Unterpremstätten errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 55/2007 · Stammfassungkundgemacht am 07.03.2007

Fassungen ab: 08.03.2007

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Errichtung weiterer Notarstellen im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz

BGBl. II Nr. 55/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.