Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 16/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 drei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 16/1999 · Stammfassung

Fassungen ab: 15.01.1999

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. II Nr. 16/1999

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.