Artikel I
GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich des Thayatals bei Hardegg.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel I
GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich des Thayatals bei Hardegg.