Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Aufgabenverteilung

Nationalparkgesellschaft:

– Aus- und Weiterbildung der mit Angelegenheiten des Nationalparks betrauten Bediensteten in nationalparkfachlicher Hinsicht;

– Erstellung von Richtlinien im Rahmen der Managementpläne: Naturraum, Wildtier, Besucher;

– Forschungsprojekte und planungsrelevante Untersuchungen;

– Betrieb und Betreuung: Labor, Meßeinrichtungen;

– Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation von Basisdaten (GIS);

– Allgemeine Verwaltung: Finanzen, Personal, EDV.

Österreichische Bundesforste:

– Mitwirkung bei der Erstellung der Managementpläne;

– Durchführung folgender Managementmaßnahmen: Schalenwildregulierung, waldbauliche und phytosanitäre Maßnahmen, Naturschutzmaßnahmen, Gebietsbetreuung;

– Grundverwaltung, Wirtschaftsplanung und Kontrolle, Personalfragen im eigenen Wirkungsbereich;

– Einsatz der übrigen vorhandenen Infrastruktur für alle Tätigkeiten: technischer Bereich, Personal, zentrale Stellen (Forsteinrichtungen, Rechtsabteilung ua.); Schaffung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur auf dem Gebiet der Österreichischen Bundesforste.

Gemeinschaftliche Aufgaben:

– Besucherbetreuung;

– Erstellung der Arbeitsprogramme für Naturraum- und Wildtiermanagement;

– Behördenkontakte, Zusammenarbeit mit den Nationalparkgemeinden, Kontakte mit Grundnachbarn und Servitutsberechtigten;

– Öffentlichkeitsarbeit, Information, Bildung;

– Regionalprojekte und Infrastruktur;

– Schaffung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur außerhalb des Gebietes der Österreichischen Bundesforste;

– Gebietsschutz und Aufsicht gemäß Nationalparkgesetz.