Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel V

Ausweitung des Leistungsangebotes

Bei einer Ausweitung des Leistungsangebotes des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) und einem daraus resultierenden Mehrbedarf haben sich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Land Niederösterreich vor der Genehmigung bzw. Errichtung der entsprechenden Kurse, Lehrgänge und postgradualen Studien über eine entsprechende Ausweitung der Landesverpflichtung gemäß Art. IV zu einigen.