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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 5/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 und der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:

In der Gemeinde Draßmarkt wird ein örtlicher Tourismusverband errichtet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.