. Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen; Stimmenthaltung ist möglich. Der Vorsitzende stimmt nicht mit.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen; Stimmenthaltung ist möglich. Der Vorsitzende stimmt nicht mit.